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Immobilien Österreich | rechtlich Wissenswertes

Jeder Immobilienerwerb in Österreich ist der jeweils zuständigen Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaften oder in Städten mit eigenem Statut dem Stadtmagistrat) anzuzeigen. Die Grundverkehrsbehörde bestätigt entweder, dass keine Genehmigung erforderlich ist, oder entscheidet in allen anderen Fällen über das Gesuch zum Erwerb der Liegenschaft mit Bescheid.

EU-Bürger sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. EU-Ausländer bedürfen immer einer Genehmigung, die allerdings nur in seltenen Fällen erteilt wird.

Weiters wird unterschieden zwischen landwirtschaftlichem Grunderwerb einerseits und Erwerb von Baugrundstücken, Häusern und Wohnungen bzw. gewerblichen Liegenschaften andererseits.

In Österreich hat jedes Bundesland ein eigenes Landesgrundverkehrsgesetz, sodass die Regelungen diesbezüglich etwas abweichen. Generell kann für den Erwerb von landwirtschaftlichen Liegenschaften gesagt werden, dass Voraussetzung hiefür die Garantie der Bewirtschaftung durch den Erwerber ist, in einigen Bundesländern, wie z B. Tirol, ist die Selbstbewirtschaftung und die Residenzpflicht (Anwesenheit des Erwerbers auf der erworbenen Liegenschaft) erforderlich.

Der nicht landwirtschaftliche Grundverkehr, somit der Erwerb von Baugrundstücken, Wohnungen, Häusern und Gewerbeliegenschaften, unterliegt dann keiner grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, wenn darauf kein Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Der Erwerber hat eine diesbezügliche Erklärung gegenüber der Grundverkehrsbehörde abzugeben.

Für Freizeitwohnsitze gelten besondere Genehmigungsvoraussetzungen, insbesondere ist hiezu eine entsprechende Flächenwidmung Voraussetzung.

Für unser Haupttätigkeitsgebiet, das Bundesland Tirol, kann festgestellt werden, dass seit dem zweiten Weltkrieg bis heute eine kontinuierliche Wertsteigerung der Immobilien, insbesondere in fremdenverkehrsmäßig interessanten Gebieten und im Nahbereich von Städten, verzeichnet werden konnte. Besonders attraktiv ist eine Investition in Immobilien auch deshalb, weil Österreich über eines der modernsten Grundbücher der Welt verfügt. Sämtliche Grundstücke und Liegenschaften sind EDV-mäßig erfasst und Grundbuchsauszüge für alle Liegenschaften jederzeit über Internet abrufbar.

Somit verbindet sich eine kontinuierliche Wertsteigerung mit höchster rechtlicher Sicherheit.

Beim Kauf einer Immobilie ist generell mit folgenden Kosten zu rechnen:

  • Grunderwerbssteuer 3,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchseintragungsgebühr 1 % des Kaufpreises
  • gewisse Barauslagen für Beglaubigungskosten und Gerichtsgebühren
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters (Rechtsanwalt, Notar). Dies ist Vereinbarungssache und können wir Ihnen dabei ebenfalls behilflich sein (üblich 1 % bis 3 % des Kaufpreises)
  • Vermittlungsprovision für Immobilienmakler 1 % bis 3 % des Kaufpreises je nach Wert und Vereinbarung
  • Insgesamt sollten die Nebenkosten sich in etwa um 10 % des Kaufpreises bewegen. Bei einer Vermittlung und Betreuung während der Abwicklung durch unser Unternehmen können wir sicherstellen, dass diese 10 % Nebenkosten nicht überschritten werden.

Beim Abschluss von Mietverträgen fällt 1 % Rechtsgeschäftsgebühr an (bemessen von dem auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzins, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses).

Auch hier fallen Vertragserrichtungskosten nach Tarif bzw. Vereinbarung mit dem Urkundenerrichter an, darüber hinaus die Vermittlungsprovision für den Immobilienmakler in Höhe von 1 bis 3 Bruttomonatsmieten.

Bei der Vermittlung von Ferienwohnungen zur kurzfristigen Miete (Tage oder Wochen) durch uns fällt keine Rechtsgeschäftsgebühr an, auch wird unsererseits dem Mieter keine Provision in Rechnung gestellt. nach oben

   
   
   
   
   
   
   
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