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1.
Immobilienerwerb durch Ausländer in Ungarn
Im Sinne der Richtlinie 7/1996 (I. 18.) können
Ausländer mit Genehmigung der jeweils zuständigen
Verwaltungsbehörden in den einzelnen Komitaten (Bezirken)
das Eigentumsrecht für Immobilien in Ungarn erwerben.
Unter ein Genehmigungsverfahren fallen folgende Grundstücke:
- unbebaute, mit einem Wohnhaus, Wochenendhaus oder anderen
Bauten bebaute Grundstücke
- als selbständige Immobilie registrierte Wohnungen
- nicht zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten (Geschäft,
Garage usw.)
- Gehöft oder ein Wirtschaftsgebäude mit einer
Bodenfläche von unter 6000 m² mit.
Landwirtschaftlich genutzte oder naturgeschützte
Flächen können von Ausländern nicht gekauft
werden. ACHTUNG: Ab 01.05.2004 (EU-Beitritt Ungarns) sind
EU-Bürger ungarischen Staatsbürgern gleichzustellen.
(Ausnahme: 10-jährige Übergangsfrist bei landwirtschaftlichen
Liegenschaften.)
2. Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf:
Grunderwerbssteuer:
- bei Wohnhäusern : unter 4 Mio Ft: 2 % des Kaufpreises
über 4 Mio Ft: 6% des Kaufpreises
- bei Ferienhäusern (als solche im Grundbuch ausgewiesen):
10% des Verkaufpreises
- bei Baugrundstücken:
wenn das Grundstück innerhalb von 4 Jahren bebaut wird:
0 %
wenn das Grundstück innerhalb von 4 Jahren nicht bebaut
wird: 10 %
Rechtsanwaltskosten:
Kosten der Genehmigung:
Kosten der Grundbucheintragung:
3. Jährlich anfallende Kosten
Gebäudesteuer:
- wird von den Gemeinden bestimmt
- max. 900 Ft/m²/Jahr
Grundstückssteuer:
- wird von den Gemeinden bestimmt
- max. 200 Ft/m²/Jahr
Wenn Sie mehr Informationen über den
Immobilienerwerb in Ungarn haben möchten, klicken Sie
bitte hier.
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