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Immobilien Ungarn | rechtlich Wissenswertes

1. Immobilienerwerb durch Ausländer in Ungarn

Im Sinne der Richtlinie 7/1996 (I. 18.) können Ausländer mit Genehmigung der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden in den einzelnen Komitaten (Bezirken) das Eigentumsrecht für Immobilien in Ungarn erwerben.
Unter ein Genehmigungsverfahren fallen folgende Grundstücke:

  • unbebaute, mit einem Wohnhaus, Wochenendhaus oder anderen Bauten bebaute Grundstücke
  • als selbständige Immobilie registrierte Wohnungen
  • nicht zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten (Geschäft, Garage usw.)
  • Gehöft oder ein Wirtschaftsgebäude mit einer Bodenfläche von unter 6000 m² mit.

Landwirtschaftlich genutzte oder naturgeschützte Flächen können von Ausländern nicht gekauft werden. ACHTUNG: Ab 01.05.2004 (EU-Beitritt Ungarns) sind EU-Bürger ungarischen Staatsbürgern gleichzustellen. (Ausnahme: 10-jährige Übergangsfrist bei landwirtschaftlichen Liegenschaften.)

2. Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf:

Grunderwerbssteuer:

  • bei Wohnhäusern : unter 4 Mio Ft: 2 % des Kaufpreises
    über 4 Mio Ft: 6% des Kaufpreises
  • bei Ferienhäusern (als solche im Grundbuch ausgewiesen): 10% des Verkaufpreises
  • bei Baugrundstücken:
    wenn das Grundstück innerhalb von 4 Jahren bebaut wird: 0 %
    wenn das Grundstück innerhalb von 4 Jahren nicht bebaut wird: 10 %

Rechtsanwaltskosten:

  • 0,5-2% des Kaufpreises

Kosten der Genehmigung:

  • ca. 230 Euro

Kosten der Grundbucheintragung:

  • ca. 2% des Kaufpreises

3. Jährlich anfallende Kosten

Gebäudesteuer:

  • wird von den Gemeinden bestimmt
  • max. 900 Ft/m²/Jahr

Grundstückssteuer:

  • wird von den Gemeinden bestimmt
  • max. 200 Ft/m²/Jahr

Wenn Sie mehr Informationen über den Immobilienerwerb in Ungarn haben möchten, klicken Sie bitte hier. nach oben

   
   
   
   
   
   
   
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